Gerichtliches Inkasso

Gerichtliches Inkasso

Wenn unser außergerichtliches Inkassoverfahren ohne Erfolg bleibt, sollte und muss als Konsequenz das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Im außergerichtlichen Verfahren haben Sie von uns einen Bericht erhalten, welche Informationen wir von dem Schuldner erlangt haben und ob es sinnvoll ist, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Das gerichtliche Verfahren ist notwendig, um einen Schuldtitel zu erwirken, damit die Verjährung des Anspruchs verhindert wird.

Wir verhelfen Ihnen schnell und kostengünstig zu Ihrem Recht!

  • Voll automatisierte Verfahrensabläufe, kurze Bearbeitungszeiten bei Gericht
  • Erlass des Mahnbescheides schon bei Eingang des Mahnantrages
  • Pauschalhonorar von 29,90 € für den Auftraggeber unabhängig vom Streitwert