Zwangsvollstreckung

Kontinuierliche Schuldnerüberwachung ist die Grundvoraussetzung für Erfolge in der Zwangsvollstreckung, Sie wissen damit immer, wie es um die Vermögensverhältnisse Ihres Schuldners bestellt ist. Über Abfragen bei unseren Partner-Auskunfteien sind wir immer im Bilde, wie er finanziell gestellt ist. Damit verfügen wir über eine solide Basis, auf der wir entscheiden können, ob und, wenn ja, welche, Vollstreckungsmaßnahme wann sinnvoll ist.

Die kontinuierliche Überwachung Ihres Schuldners ist elementarer Bestandteil unserer Dienstleitung für Sie. Abfragen zu stellen, Informationen auszuwerten und Zugriffsoptionen auszuloten ist unser täglich Brot. Sie profitieren von unserem umfassenden Knowhow in Sachen Zwangsvollstreckung und das ohne unnötigen Zeit- und Kostenaufwand. Zugriffsmöglichkeiten erkennen und die richtige Maßnahme einleiten, um offene Posten in der Zwangsvollstreckung zu realisieren. Die Informationen, die wir über Ihren Schuldner erhalten, sind in aller Regel interpretationsbedürftig. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, braucht es vor allem Erfahrung in der Bearbeitung von Inkassofällen, die sich im nachgerichtlichen Stadium befinden. Unser Anspruch: Diejenige Zwangsvollstreckungsmaßnahme auswählen, die die besten Erfolgsaussichten hat.

Nur wenn es uns gelingt, eine Schuldnersituation richtig einzuschätzen, ist gewährleistet, dass die Zwangsvollstreckung überhaupt zum Ziel führen kann und Sie zu Ihrem Geld kommen.

Erfolgreich vollstrecken und Ihnen zu Ihrem Geld verhelfen. Denn darum geht es letztendlich in allen Stadien, die ein Inkassofall durchlaufen kann. Am Ende sollen Sie bekommen, was Ihren zusteht. Welche Maßnahme wir konkret einleiten, hängt vom individuellen Fall ab. Eine kleine Übersicht der gängigsten Methoden haben wir hier für Sie zusammengestellt:

  • Zugriff auf Drittschuldner (Lohn-, Kontenpfändung etc.) über Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • Klassischer Pfändungsauftrag/Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
  • Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Abnahme einer Vermögensauskunft
  • Antrag auf Haftbefehl & Verhaftung des Schuldners