Konditionen sind fair bei Inkassobüro Förstner GmbH in Kiel

Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge oder Jahrespauschalen!

Außergerichtliche Inkassokosten

Im außergerichtlichen Verfahren arbeiten wir erfolgsorientiert! Das bedeutet, dass wir unseren Gebührenanspruch, der sich in Anlehnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bemisst, als Verzugsschaden gemäß § 280 I, II, 286 BGB gegenüber dem Schuldner geltend machen.

Sollten wir im außergerichtlichen Verfahren keinen Erfolg haben und Sie möchten die Angelegenheit nicht weiter betreiben, fallen Inkassogebühren gemäß den AGBs in Höhe von 6 % der Hauptforderung mindestens jedoch 30,00 €.

Gerichtliche Mahnverfahren

Für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren berechnen wir 25,00 € unabhängig vom Streitwert. Hinzu kommen die Gerichtskosten, die das zuständige Amtsgericht erhebt. Diese richtigen sich nach dem Streitwert und werden nach dem Gerichtskostengesetz berechnet.

Vollstreckung

Die Kosten für die Vollstreckung wird in Anlehnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erhoben. Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert.

 

Für größere Forderungspakete können abweichende Konditionen vereinbart werden.

 

Vergütung für bereits titulierte Forderungen

Für die Konteneinrichtung bei Übernahme einer bereits titulierten Forderung erheben wir pro Vorgang und Schuldner einen einmaligen nicht zurückzuerstattenden Honorarbetrag in Höhe von 15,00 € vom Auftraggeber. Die Vergütung wird bei Übergabe der Unterlagen fällig.

Im Erfolgsfall

Sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten sowie Auslagen werden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht/festgesetzt. Ziehen wir die gesamte Forderung ein, entstehen für den Auftraggeber keine Kosten, da diese vom Schuldner als Verzugsschaden erstattet werden müssen. Der Auftraggeber erhält die offene Forderungssumme sowie etwaig geltend gemachte Mahnkosten und Zinsen vollständig ausgezahlt.

Reicht eine Zahlung zur vollständigen Tilgung nicht aus, so werden die Teilzahlungen entsprechend § 367 BGB abgegolten.

Debitorenmanagement

Für die Einrichtung der Debitorenkonten entstehen Ihnen keine Kosten.

Die für den Auftraggeber erhobenen Mahngebühr im Mahnschreiben verbleiben als Vergütung bei dem Inkasso-/Schreibbüro Förstner.

Für die Erstellung der Rechnung, Mahnung, Inkassoankündigung sowie Überwachung und Verbuchung der Zahlungseingänge mit Einziehung der SEPA-Lastschriftmandate bitten wir Sie sich mit uns bezüglich eines Angebots in Verbindung zu setzen. Aufgrund der Abweichung der Datenlieferung werden spezielle Angebote für Sie entworfen.